Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufsmusiker

Wenn Sie es von unserer Startseite bis hier hin geschafft haben, haben wir vermutlich Ihr Interesse geweckt! Bevor wir jedoch zu unserem Konzept kommen, möchten wir Sie mit ein paar Zeilen über die Berufs­unfähig­keitsversicherung aufklären, damit Sie den Wert unserer Musiker-BU schätzen lernen. Bei aller Leidenschaft für die Musik wissen Sie, dass das Spielen Ihres Instruments Ihnen psychische sowie physische Belastbarkeit abverlangt.

Warum sollte ein Berufsmusiker unsere spezielle Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen?

Für einen Orchestermusiker hängt an der körperlichen Unversehrtheit gar die gesamte Existenz. Dennoch verzichten viele Musiker noch immer auf eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung, in der Annahme, durch gesetzliche Maßnahmen ausreichend abgesichert zu sein. Tatsache ist allerdings, dass der Staat die vorgesehenen Leistungen bei Verlust der Arbeitskraft drastisch gekürzt hat. Welche Bezüge gesetzlich Versicherten heute bei einer Berufs­unfähig­keit tatsächlich noch zustehen, zeigt Ihnen folgendes Beispiel:

Seit dem 01.01.1961 gibt es nur noch eine sogenannte Erwerbsminderungsrente (EMR). Können Sie in einem Härtefall nur noch 1-3 Std./Tag einer beliebigen Tätigkeit nachgehen, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente EMR (ca. 36% vom Brutto). Können Sie jedoch zwischen 3-6 Std./Tag einer solchen Tätigkeit nachgehen, besteht Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente HEMR (ca. 18% Brutto) Eine Orchestermusikerin, welche aufgrund eines Unfalls mit den Händen/Fingern ihr Instrument nicht mehr spielen kann, bezieht somit keine EMR, wenn angenommen werden kann, das diese z.B. einer Beschäftigung als Kassiererin nachgehen kann. (Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Prozentangaben der EMR um Circa-Angaben handelt. Tatsächliche Werte müssen individuell mit dem entsprechenden Rentenbescheid geprüft werden)

Sie sehen also, dass die gesetzliche Absicherung nicht ausreicht,  um Ihre alltäglichen Ausgaben finanziell abzudecken. Laut Statistik wird mittlerweile jeder 4. Bundesbürger berufsunfähig und muss sich daher angemessen privat zusätzlich versorgen.

Leider sind Künstler oftmals schwer bis gar nicht versicherbar, da eine Auslegung des Verlustes der Arbeitskraft für die Versicherer teilweise nicht darstellbar ist. Gerade Sie als Musiker sind gegenüber anderen Künstler relativ leicht und schnell von dem Verlust der Arbeitskraft betroffen, daher ist es in der Regel auch nicht möglich Musiker bedarfsgerecht mit einem entsprechenden Schutz zu versorgen.

Wenn ein Versicherer Schutz für einen Musiker anbietet, dann lautet oft die Definition der Musik "Orchester", als gäbe es keine andere Ausübung von seelenberührenden Klängen. Wenn hier also Schutz geboten werden kann, dann zu sehr reduzierten Leistungen (meist nur geben Erwerbsunfähigkeit versichert), verbunden mit der fast höchsten Berufsgruppe (Preisgruppe).

Derweil ist ein Berufs­unfähig­keitsschutz für Musiker so unglaublich wichtig und sinnvoll, denn zahlreiche von uns begleitende Leistungsfälle zeigen, dass oftmals nur die "Fingerkuppe" dauerhaft verletzt werden muss, damit das Gefühl zum Instrument beeinträchtigt ist.

Auch die Leistungsfälle bzgl. der Musikerkrankheit "Fokale Dystonie" kommen immer wieder vor.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Nicht nur wir, sondern auch viele unserer Maklerkollegen empfehlen den Abschluss bereits als Schüler, denn mit einer echten Schüler-BU sichert man sich den Beitrag und die Laufzeit eines Schülers auf Dauer, egal welcher Beruf anschließend nachgegangen wird.

Aber Achtung, eine richtig günstige Schüler-BU bezieht sich meist tatsächlich nur auf Schüler und wird anschließend dem jeweiligen Beruf angepasst! Beginnt man anschließend ein Musikstudium, so kann evtl. eine enthaltene "EU-Klausel" dafür sorgen, dass sich die Schüler-BU in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung umwandelt.

Sollte man die Regelschule bereits absolviert haben und befindet sich in einem Musikstudium, so wäre dies der beste Zeitpunkt für unsere Musiker BU für Musikstudenten. Denn anders als bei den fertig ausgebildeten Musiker sind Studierende nach dem Studium auch ohne Anstellung, also freiberuflich weiterhin vollwertig versichert. Dies gilt auch für den Fall, sollte das Studium abgebrochen worden sein.

Daraus ist zu erkennen, dass freiberufliche Musiker leider nicht vollwertig mit unserer Musiker-BU ausgestattet werden können. Aber auch für unsere freiberuflichen Musiker bieten wir attraktive Lösungen an. Kommen Sie hierfür gerne auf uns zu.

 


Highlights unserer Musiker-BU:

  • Rente max.  bis 2000 Euro
  • bis Endalter 63
  • Leistung auch bei altersentsprechendem Kräfteverfall  (Vorteil gegenüber Mitbewerber)
  • Verzicht auf die Arztanordnungsklausel

  • Kein genereller Ausschluss bei psychischer Vorerkrankung

  • Kein genereller Ausschluss bei Gehörschäden
  • Kein genereller Ausschluss bei Stimmbanderkrankungen
  • Leistung schon ab einer voraussichtlichen BU von 6 Monaten
  • Großzügige Hinzuverdienstgrenze von 80%
  • Schutz bei Arbeitsunfähigkeit (Leistung bereits ab 4 Monaten durch die 4+2-Regelung)
  • Auf Wunsch Einschluss  Pflegetagegeld
  • 15 Monate Soforthilfe bei Krebs  
  • weltweiter Versicherungsschutz (auch bei Änderung des Arbeitsplatzes außerhalb Deutschlands)
  • Keine Mitgliedschaft notwendig


Sollte der Schutz nicht ausreichen, kann man als Anschluss-Option immer noch über Alternativen sprechen!

Wenn Sie es jetzt sogar bis hier hin geschafft haben, dann sollten Sie sich selbst belohnen und sich von uns ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Ihren individuellen Schutz einholen oder gleich einen unverbindlichen Onlinetermin vereinbaren! Wir freuen uns auf Sie!

Ihr

Robert Daniel Urban


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Gerne unterbreiten wir Ihnen direkt ein passendes Angebot.